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  • 01.04.2007 | EBM 2000plus

    Für Weiterbildungsassistenten kein Aufschlag auf den Ordinationskomplex

    Weil die Formulierungen für die Gewährung von Aufschlägen auf den Ordinationskomplex bei Praxen mit angestellten Ärzten unter 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen missverständlich waren, wurde deren Wortlaut zum 1. Oktober 2006 geändert. Demnach wird seitdem ein Aufschlag auf den Ordinationskomplex für „Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten“ gewährt (vergl. Ausgabe 10/2006, S. 7). Damit waren aber offenbar noch immer nicht alle Unklarheiten ausgeräumt, denn wer unter „angestellte Ärzte“ fällt, wurde nicht näher definiert.  

     

    Diskussionen gab es um die Weiterbildungsassistenten. Da es sich hierbei um approbierte Ärzte handelt, wurde naheliegenderweise vielfach davon ausgegangen, dass diese als „angestellte Ärzte“ gelten und somit der Aufschlag auf den Ordinationskomplex auch für Weiterbildungsassistenten zu gewähren ist. Die KBV sieht dies allerdings anders: Sie hat festgelegt, dass Weiterbildungsassistenten nicht als „angestellte Ärzte“ im Sinne von 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM anzusehen sind – und dass daher kein Aufschlag auf den Ordinationskomplex gewährt wird. Dies wurde den KVen in einem Rundschreiben mitgeteilt.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 9 | ID 84442