01.04.2006 | EBM 2000plus
Kostenpauschale für den Versand von Arztbriefen per E-Mail ?
Frage: „Inzwischen erhalten wir von Ärzten, zu denen wir Patienten überweisen, viele Berichte und Arztbriefe per E-Mail. Auch als Hausärzte müssen wir gelegentlich Arztbriefe abfassen und verschicken. Ist der Versand per E-Mail mit einer Kostenpauschale berechnungsfähig?“
Antwort: Ja, die Kostenpauschale Nr. 40120 ist auch für den Versand von Arztbriefen per E-Mail berechnungsfähig. In der Leistungslegende heißt es nämlich: „Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen ... 0,55 Euro“. Durch die Formulierung „Versendung bzw. den Transport“ ist klargestellt, dass nicht unbedingt ein ausgedruckter Arztbrief zu einem anderen Arzt transportiert werden muss. Andere Versandwege – also auch der per E-Mail – berechtigen ebenfalls zum Ansatz dieser Pauschale.