01.07.2005 | EBM 2000plus
Neurologische Basisdiagnostik und Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße
Frage: „Die klinisch-neurologische Basisdiagnostik nach Nr. 03312 des neuen EBM beinhaltet als fakultativen Leistungsinhalt unter anderem die Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße. Damit stellt sich für uns die Frage, in welcher Form die Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße vorzunehmen ist, so zum Beispiel mittels Doppler oder mit anderen Verfahren. Welchen Untersuchungsmodus müssen wir für diesen fakultativen Leistungsinhalt vorhalten?“
Antwort: In der Leistungslegende zu Nr. 03312 ist nicht definiert, auf welche Art und Weise Sie die hirnversorgenden Gefäße gegebenenfalls zu untersuchen haben. Insbesondere ist eine Untersuchung mittels Doppler oder anderer technischer Verfahren nicht vorgeschrieben. Damit bleibt es Ihnen überlassen, wie Sie die Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße durchführen. Auch eine physikalische Untersuchung mittels Palpation oder Auskultation ist ausreichend, um den fakultativen Leistungsinhalt „Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße“ zu erfüllen.