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  • 01.09.2007 | EBM 2000plus

    Prick-Test: Testsubstanzen gesondert berechnungsfähig?

    Frage: „Als Hausärzte können wir die allergologische Basisdiagnostik nur noch mit der Nr. 03340 EBM (200 Punkte) abrechnen. Laut Leistungslegende beinhaltet diese Position neben der allergolischen Anamnese die Durchführung von mindestens 10 Prick-Tests. Da die Testsubstanzen in der Leistungslegende nicht erwähnt sind, haben wir diese nach einem entsprechenden Hinweis von Kollegen im vergangenen Quartal erstmalig gesondert angesetzt. Daraufhin teilte uns die KV mit, die Testsubstanzen seien bei der Durchführung allergologischer Testungen nicht gesondert berechnungsfähig. Ist das zutreffend?“  

     

    Antwort: Nein! Die Nr. 03340 EBM beinhaltet die Kosten für die erforderlichen Testsubstanzen nicht. Offensichtlich ist immer noch nicht in allen KVen bekannt, dass bei den Prick-Tests gegenüber dem alten EBM eine Änderung eingetreten ist: Während nämlich nach der früher für Prick-Tests berechnungsfähigen Nr. 350 des alten EBM die Testsubstanzen eingeschlossen waren, ist dies bei der entsprechenden Nr. 03340 im neuen EBM nicht der Fall. Deswegen können die Testsubstanzen gemäß 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM gesondert berechnet werden. Legen Sie mit Verweis auf die eindeutigen Regelungen des neuen EBM gegen die von Ihrer KV vorgenommene Streichung Widerspruch ein.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 15 | ID 112300