01.09.2005 | EBM 2000plus
Samstagszuschlag auch für Telefonsprechstunde?
Frage: „Seit einiger Zeit bieten wir an Samstagen Vormittagssprechstunden an. Da während der Woche bei laufender Sprechstunde längere telefonische Erörterungen mit den Patienten kaum möglich sind, haben wir speziell für den Samstag Vormittag eine Telefonsprechstunde eingeführt, in der die Patienten Gelegenheit haben, Befundergebnisse mit uns zu erörtern usw. Wie sind derartige Telefongespräche in der Samstagsprechstunde abzurechen?“
Antwort: Im Gegensatz zum alten EBM (Nr. 6) können telefonische Erörterungen in der Samstagssprechstunde in der Zeit von 7 bis 14 Uhr zusätzlich zu dem Konsultationskomplex abgerechnet werden. Somit können Hausärzte zusätzlich zur Konsultationsgebühr Nr. 03115 noch die Nr. 01102 (260 Punkte) für Inanspruchnahmen am Samstag abrechnen.