· Fachbeitrag · EBM-Positionen im Fokus
Unzeit-Gebühren im EBM ‒ so funktionieren sie!
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Dass Menschen nicht nur zu Büro- bzw. Praxiszeiten krank werden und auch akut erkranken können, ist eine Binsenweisheit. Wenn ärztliche Leistungen zu diesen „Unzeiten“ in Anspruch genommen werden, ist dies ‒ ebenso wie bei vielen Handwerkerleistungen ‒ mit einem höheren Honorar verbunden. Auch wenn diese Zuschläge nicht üppig ausfallen, sollte man sie kennen und bei Bedarf abrechnen. Im EBM gibt es vier Positionen, die bei der Inanspruchnahme zur Unzeit abgerechnet werden können, es sind die Nrn. 01100, 01101,01102 sowie ‒ nur für Hausärzte ‒ die Nr. 03030. |
Vier Unzeit-Gebühren im Überblick
Alle vier Leistungen sind nur zu bestimmten ‒ im EBM vorgegebenen Zeiten ‒ abrechenbar:
- Nr. 01100: Täglich von 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. von 7:00 bis 19:00 Uhr
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