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  • 01.05.2005 | EBM 2000plus

    Tagesprofile in Gemeinschaftspraxen bei Abwesenheit eines Praxispartners

    Frage: „In unserer Gemeinschaftspraxis mit zwei Kollegen werden wir nach ersten Überschlagsrechnungen wohl keine Probleme mit den Plausibilitätsprüfungen auf der Basis von Zeitprofilen haben. Das könnte sich aber zur Urlaubszeit ändern, da der KV die Abwesenheit eines Arztes, wenn diese länger als eine Woche dauert, zu melden ist. Damit ist in der KV bekannt, dass zu dieser Zeit nur ein Arzt in der Praxis anwesend ist, der dann deutlich mehr Leistungen erbringen und abrechnen wird. Somit besteht die Gefahr, dass dieser eine Arzt an mehreren Tagen die Tagesobergrenze von 12 Stunden überschreitet. Werden in derartigen Fällen alle erbrachten Leistungen auf das Zeitkontingent des einzelnen anwesenden Arztes angerechnet?“  

     

    Antwort: Wohl nicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden bei Gemeinschaftspraxen die Zeitprofile grundsätzlich je Arzt berücksichtigen, so dass zum Beispiel in einer Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten bei Abwesenheit eines Arztes dennoch ein Kontingent von 24 Stunden für jeden Tag zur Verfügung steht. Falls das nicht der Fall sein sollte, hätten Sie für eine Plausibilitätsprüfung auf der Basis von Zeitprofilen eine sehr plausible Erklärung für das Überschreiten der Tagesobergrenzen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 7 | ID 84465