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  • 01.11.2006 | EBM 2000plus

    Teilnahme an Fallkonferenzen im Mammographie-Screening

    Dem Beispiel anderer europäischer Länder folgend hat der Deutsche Bundestag im Jahre 2002 beschlossen, ein flächendeckendes qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Insgesamt sind 89 sogenannte Screening-Einheiten geplant, in denen ausschließlich Screening-Mammographien durchgeführt werden. Die Aufnahmen werden von mindestens zwei Ärzten begutachtet. Anspruch auf eine Mammographie im Rahmen dieses Screening-Programms haben nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien alle Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres, und zwar in Abständen von mindestens 24 Monaten.  

     

    Das Mammographie-Screening wird inzwischen in vielen Regionen angeboten. In diesen Regionen werden alle Frauen in dem Alter zwischen 50 und 69 regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zur Mammographie-Screening-Untersuchung von einer eigens zu diesem Zweck eingerichteten Stelle eingeladen.  

    Inhalt von Fallkonferenzen und deren Abrechnung

    Bestandteil dieses Screening-Programms sind unter anderem präoperative und postoperative multidisziplinäre Fallkonferenzen. Wenn eine Patientin eines Hausarztes im Rahmen des Mammographie-Screenings positiv befundet wurde, kann auch der Hausarzt an einer solchen Fallkonferenz mit dem Operateur, Pathologen und Programmverantwortlichen des Mammographie-Screenings teilnehmen.  

     

    • Bei der präoperativen Fallkonferenz werden die Fälle eingebracht und kollegial beraten, bei denen der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust auf Grund der bildgebenden Verfahren nicht ausgeräumt werden konnte.
    • Bei der postoperativen Fallkonferenz wird unter anderem geprüft, ob die Ergebnisse und Empfehlungen der präoperativen Fallkonferenz mit den Ergebnissen der Operation übereinstimmen.