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  • · Fachbeitrag · EBM-Positionen im Fokus

    Postoperative Leistungen nach Nr. 31600: Diese Details sollten Hausärzte kennen!

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | In Deutschland werden jährlich rund zehn Millionen Operationen ambulant erbracht, davon etwa 85 Prozent durch niedergelassene Vertragsärzte. Auch wenn die Hausärzte selbst von den Operationen nur marginal betroffen sind, so sind Leistungen wegen der präoperativen Diagnostik und auch wegen der postoperativen Betreuung dennoch von hausärztlichem Interesse. In diesem Beitrag werden die Grundlagen und Details hinsichtlich der Abrechnung der hausärztlichen postoperativen Betreuung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dargestellt und erläutert. |

    Extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte

    Sämtliche Leistungen des ambulanten Operierens und zu stationsersetzenden Eingriffen sowie die im direkten Zusammenhang damit stehenden sogenannten Begleitleistungen nach dem Vertrag zu § 115b Sozialgesetzbuch (SGB) V werden stets zu 100 Prozent, also extrabudgetär, vergütet. Zu diesen Begleitleistungen gehören auch die präoperative Diagnostik (zu finden im EBM-Abschnitt 31.1) ‒ die lediglich von Vertragsärzten aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich abgerechnet werden kann ‒ als auch die postoperative Behandlung (EBM-Abschnitt 31.4), die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls für Hausärzte berechnungsfähig ist.

     

    Die Möglichkeit für Hausärzte, die postoperative Behandlung abzurechnen, gilt im Übrigen auch für Operationen, die im Rahmen der Hybrid-DRG-Verordnung durchgeführt werden ‒ allerdings derzeit noch befristet bis zum 31.12.2025 (siehe Präambel zum Abschnitt 31.4 Nr. 6 EBM).