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  • 01.05.2006 | EBM 2000plus

    Telefonische Konsultation im Notdienst nur nach Nr. 01215?

    Frage: „In Ausgabe 3/2006 gehen Sie auf die Abrechnungsmöglichkeit der ‚Unzeitziffern‘ ein. Sie schreiben, dass die Ziffern 01100 und 01101 auch im organisierten Notdienst nicht abrechenbar sind.  

     

    Wir stehen häufig vor dem Problem, dass wir im organisierten Notdienst zu nächtlicher Zeit telefonisch in Anspruch genommen werden. Während des Telefonats stellt sich dann oft heraus, dass kein Hausbesuch erforderlich ist und eine telefonische Beratung ausreicht. Kann man in solchen Fällen wirklich nur die Nr. 01215 in Ansatz bringen? Dann wäre eine telefonische Beratung mitten in der Nacht nur mit 50 Punkten abgetan!?“  

     

    Antwort: Mit 50 Punkten wäre die telefonische Konsultation in der Nacht sicherlich nicht adäquat bewertet. Ihnen ist aber anscheinend entgangen, dass der Konsultationskomplex im organisierten Notdienst ab 1. Juli 2005 deutlich aufgewertet wurde. So ist seitdem die Nr. 01215 mit 100 Punkten bewertet. Durch zwei weitere Ziffern – die Nrn. 01216 und 01217 – werden zudem Inanspruchnahmen im Notdienst zu „Unzeiten“ erfasst.