01.02.2005 | EBM 2000plus
Testverfahren für Hausärzte abgeschafft?
Frage: „Testverfahren nach den Nrn. 890 bis 897 des alten EBM werden bei uns im Rahmen der Diagnostik und begleitend bei bestimmten Behandlungen regelmäßig eingesetzt. Im neuen EBM finden wir im Hausarztkapitel nur rudimentäre Berechnungsmöglichkeiten für Testverfahren. Sind diese künftig für Hausärzte tabu?“
Antwort: Weitgehend ja! Standardisierte Tests nach Nr. 03314 (50 Punkte) können nur noch im Zusammenhang mit der Demenzdiagnostik abgerechnet werden, und zwar bei einem Patienten höchstens bis zu dreimal im Quartal. Falls bei einem Patienten mehrere Tests im Rahmen eines Arzt-Termins durchgeführt werden, kann die Nr. 03314 auch dreimal an einem Tag abgerechnet werden. Weitergehende psychodiagnostische Tests aus Kapitel 35 des neuen EBM mit den Nrn. 35300 bis 35302 sind nur für Hausärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach den Psychotherapie-Richtlinien bzw. -Vereinbarungen berechnungsfähig. Ausnahme: Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin können – obwohl im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig – psychodiagnostische Testverfahren nach den Nrn. 35300 bis 35302 auch ohne Genehmigung abrechnen.
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