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  • 01.10.2005 | EBM 2000plus

    Untersuchung auf Blut im Stuhl bei Krebsvorsorge nur einmal im Behandlungsfall?

    Frage: „Eine im Rahmen der Krebsvorsorge durchgeführte Untersuchung auf Blut im Stuhl (Nr. 01734) hat einen positiven Befund ergeben. Zur Abklärung wurde eine weitere Untersuchung auf Blut im Stuhl durchgeführt und mit der dafür vorgesehenen kurativen Nr. 32040 abgerechnet. Mein Praxiscomputer akzeptiert diese Kombination (01734 und 32040) jedoch nicht. Wie soll ich abrechnen?“  

     

    Antwort: Ihr Praxiscomputer wendet bestehende Abrechnungsbestimmungen korrekt an. Bei einer Krebsvorsorge mit Untersuchung auf Blut im Stuhl nach Nr. 01734 ist die (kurative) Abrechnung der Nr. 32040 in demselben Behandlungsfall ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist aus medizinischer Sicht unsinnig und sollte schnellstens geändert werden. Bis auf weiteres sollten Sie – wenn medizinisch vertretbar – die Kontrolle auf das Folgequartal verschieben.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 10 | ID 84575