03.07.2008 | EBM 2008
Bewertungsausschuss beschließt erneut Änderungen zum 1. Oktober 2008
Seit dem Inkrafttreten des neuen EBM zum 1. Januar 2008 hat der Bewertungsausschuss immer wieder Änderungen und Ergänzungen des neuen EBM beschlossen. Jüngst folgten Beschlüsse mit 50 weiteren Detailänderungen des EBM. Die für Hausärzte relevanten Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Änderungen bei Leistungen im Notfalldienst
In der vorangegangenen Ausgabe Nr. 6/2008 haben wir über die Möglichkeit der Berechnung von Leistungen im organisierten Notfalldienst berichtet – und zwar einmal zusätzlich zur Notfallpauschale Nr. 01210 und zum anderen zusätzlich zu den Notfallkonsultationspauschalen Nrn. 01214, 01216 und 01218. Dabei haben wir dargelegt, dass der „funktionelle Ganzkörperstatus“ nach Nr. 27310 aus dem Kapitel Physikalische und Rehabilitative Medizin für Hausärzte im organisierten Notfalldienst neben der Notfallpauschale Nr. 01210 berechnet werden kann, da er nicht im Anhang 1 des EBM in der Spalte GP aufgeführt ist. Außerdem haben wir berichtet, dass neben den Notfallkonsultationspauschalen nach den Nrn. 01214, 01216 oder 01218 der Berechnungsausschluss der in Anhang 1 des EBM in der Spalte GP aufgeführten Leistungen nicht gilt, weil dieser Ausschluss im EBM bei diesen Positionen nicht erwähnt ist.
Bewertungsausschuss korrigiert Versäumnisse
Unsere Vermutung, dass die genannten, nicht im EBM definierten Berechnungsausschlüsse wohl auf einem Versäumnis des Bewertungsausschusses beruhen, hat sich inzwischen bestätigt. Der Bewertungsausschuss hat jetzt nämlich beschlossen, dass die Notfallpauschale Nr. 01210 zum 1. Oktober 2008 um den fakultativen Leistungsinhalt „funktioneller Ganzkörperstatus (27310)“ ergänzt wird. Dieselbe Ergänzung wird auch bei den Notfallkonsultationspauschalen Nr. 01214, 01216 und 01218 vorgenommen. Außerdem werden bei den Notfallkonsultationspauschalen die Leistungen aus Anhang 1, Spalte GP des EBM, als fakultativer Leistungsinhalt aufgenommen.
Praxistipp: Damit ist klargestellt, dass im organisierten Notfalldienst ab dem 1. Oktober 2008 der funktionelle Ganzkörperstatus nach Nr. 27310 nicht berechnet werden kann. Auch ist klar, dass im Notfalldienst bei weiteren Kontakten innerhalb eines Quartals mit demselben Patienten bei Berechnung der Notfallkonsultationspauschalen (01214, 01216 oder 01218) keine Leistungen aus Anhang 1, Spalte GP des EBM, berechnet werden können. Damit gilt aber auch der Umkehrschluss, dass diese Ausschlüsse erst ab Oktober 2008 greifen und somit bis dahin nicht beachtet werden müssen.
Klarstellung zur Kostenpauschale 40154
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