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  • 29.02.2008 | EBM 2008

    CW-Doppler der Extremitäten: Nr. 33061 nur noch einmal je Sitzung berechnungsfähig

    Kleines Komma, große Wirkung: Die sonografische Untersuchung der extremitätenver- und -entsorgenden Gefäße mittels CW-Doppler-Verfahren nach Nr. 33061 konnte bisher je Extremität und Sitzung – also maximal viermal in einer Sitzung berechnet werden. Jetzt ist diese Untersuchung je Sitzung nur noch einmal berechnungsfähig, und zwar unabhängig davon, wie viele Extremitäten untersucht wurden. Dies liegt daran, dass in der Leistungslegende zum 1. Januar 2008 das Komma vor den Worten „je Extremität“ gestrichen wurde.  

     

    Neue Leistungslegende Nr. 33061

    EBM-Nr.  

    Leistungslegende  

    Punkte  

    33061  

    Sonografische Untersuchung der extremitätenver- und entsorgenden Gefäße mittels CW-Doppler-Verfahren an mindestens drei Ableitungsstellen je Extremität, je Sitzung  

    305  

    Diese auf den ersten Blick unscheinbare Änderung hat also weitreichende Folgen. Die Worte „je Extremität“ beziehen sich jetzt nur noch auf die erforderlichen mindestens drei Ableitungsstellen. Auch wenn in einer Sitzung Gefäße an mehreren Extremitäten untersucht werden, kann diese Untersuchung nur einmal berechnet werden.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 9 | ID 117883