31.01.2008 | EBM 2008
Hausärztlicher Versorgungsbereich: Über 50 Positionen nicht mehr berechnungsfähig
Im hausärztlichen Versorgungsbereich sind im EBM 2008 anstelle der bisherigen Ordinationskomplexe Versichertenpauschalen abzurechnen. In diese wurden deutlich mehr als bisher Leistungen integriert, die nicht mehr als Einzelpositionen berechnungsfähig sind.
Arztgruppenübergreifende Leistungen
Aus Kapitel 2 des EBM 2008 mit den arztgruppenübergreifenden allgemeinen Leistungen sind für Haus- und Kinderärzte folgende Leistungen gegenüber dem alten EBM 2000plus nicht mehr als Einzelpositionen berechnungsfähig:
Tabelle A: Nicht mehr berechnungsfähige arztgruppenübergreifende Leistungen
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzform) |
01420 | Überprüfung der verordneten häuslichen Krankenpflege |
01422 | Erstverordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege |
01424 | Folgeverordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege |
01440 | Verweilen außerhalb der Praxis |
01510 bis 01512 | Praxisklinische Betreuung schwer kranker Patienten |
01610 | Bescheinigung zur Feststellung der Belastungsgrenze |
01612 | Konsiliarbericht vor Psychotherapie |
02100 | Infusionen |
02101 | Infusionen von Zytostatika, usw. |
02110 bis 02112 | Transfusionen |
02120 | Programmierung einer Medikamentenpumpe |
02200 | Tuberkulintestung |
02320 | Magenverweilsonde |
02321 | suprapubischer Harnblasenkatheter |
02322 | Wechsel eines suprapubischen Harnblasenkatheters |
02323 | Legen oder Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters |
02330 | Blutentnahme durch Arterienpunktion |
02331 | Intraarterielle Injektion |
02340 bis 02343 | Punktionen |
02350 | Fixierender Verband |
02360 | Behandlung mit Lokalanästhetika |
02400 | 13 C-Harnstoff-Atemtest |
02401 | H2-Atemtest |
außerdem aus Kapitel 32: | |
32000 | Laborgrundgebühr |
außerdem aus Kapitel 35: | |
35100 | Psychosomatische Differentialdiagnostik |
35110 | Psychosomatische verbale Intervention |
Ärzte aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich können die in Tabelle A aufgeführten Positionen nach wie vor berechnen. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten stehen diese Positionen nicht mehr zur Verfügung.
Ausnahme: Im Notfalldienst bei der Behandlung von Notfällen können die sonst aus Kapitel 2 für Hausärzte nicht berechnungsfähigen Positionen abgerechnet werden, so zum Beispiel Infusionen nach Nr. 02100. Aber Achtung: Positionen, die im Anhang 1 zum EBM in der Spalte GP (Grundpauschalen) aufgelistet sind, sind im Notfalldienst nicht berechnungsfähig.
Spezifische haus- bzw. kinderärztliche Leistungen
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