01.12.2007 | EBM 2008
Nachbesserungen beim EBM 2008: Die wichtigsten Neuerungen und Klarstellungen
Vor gerade einmal sechs Wochen ist der neue EBM beschlossen worden. Inzwischen gibt es schon die ersten Korrekturen und Nachbesserungen. Außerdem belegen die ersten Leseranfragen, dass es trotz unserer ausführlichen Information über den EBM 2008 in der November-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ noch eine ganze Reihe von Unklarheiten gibt.
Klarstellungen zur Versichertenpauschalen
Ergänzend zu den Ausführungen in Ausgabe 11/2007 ist auf folgende Punkte und Besonderheiten hinzuweisen.
In den Versichertenpauschalen enthaltene Leistungen
Nachdem im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses am 31. Oktober 2007 noch einige Korrekturen am EBM 2008 ausgearbeitet wurden, steht jetzt fest, welche Leistungen Bestandteil der Versichertenpauschalen sind und damit von Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten nicht mehr gesondert berechnet werden können. Die komplette Liste dieser Leistungen finden Sie am Ende des Anhangs 1 des EBM („Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen“).
Zur Klarstellung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle anderen dort nicht genannten Leistungen auch weiterhin abgerechnet werden können. Dies gilt insbesondere auch für die unvorhergesehene Inanspruchnahme (Nrn. 01100, 01101), die Samstagssprechstunde (Nr. 01102) und Besuche (Nrn. 01410 bis 01415).
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