05.05.2008 | EBM 2008
Screening auf Chlamydien seit dem 1. April 2008 als Kassenleistung im EBM
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im September 2007 die Aufnahme des Chlamydien-Screening in den GKV-Leistungskatalog beschlossen hat, wurden jetzt endlich zum 1. April 2008 berechnungsfähige Leistungspositionen in den EBM für diese neue Untersuchung aufgenommen. Zwar werden Hausärzte in der Regel die eigentlichen Laboruntersuchungen zum Nachweis der Chlamydien nicht durchführen, da es sich hierbei um Leistungen des Speziallabors handelt. Sie werden aber zum einen die anspruchsberechtigten Patientinnen (Frauen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) zu dieser Untersuchung beraten und zum anderen – wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt – Abstriche zum Nachweis der Chlamydien entnehmen bzw. Urinproben zur Untersuchung zu einem Laborarzt schicken.
Chlamydien-Screening in der Mutterschaftsvorsorge
Zum 1. April 2008 wurden aus dem Kapitel „Mutterschaftsvorsorge“ die bisherigen Positionen zum Nachweis von Chlamydien (Nrn. 01812 und 01813) gestrichen und drei neue Positionen dafür aufgenommen – die Nrn. 01816, 01817 und 01818.
Die neuen Nrn. für das Chlamydien-Screening
EBM | Leistungslegende | Punkte |
01816 | Chlamydia trachomatis-Nachweis im Urin gemäß Abschnitt A, Nr. 2b der Mutterschaftsrichtlinie mittels Nukleinsäure-amplifizierendem Test (NAT), einmal im Krankheitsfall | 190 |
01817 | Einzelbestimmung von Chlamydia trachomatis im Endozervikalabstrich mittels Enzym-Immuno-Assay (EIA) entsprechend der Übergangsregelung zum Chlamydia trachomatis-Nachweis im Urin gemäß Abschnitt A, Nr. 2b der Mutterschaftsrichtlinie | 190 |
01818 | Entnahme von Zellmaterial aus der Endozervix im Rahmen des Chlamydien-Screenings nach der Gebührenordnungsposition 01817 einschl. Kosten | 55 |
Die Chlamydienbestimmungen nach den Nr. 01816 und 01817 sind nur bei Schwangeren gemäß der Mutterschaftsrichtlinie berechnungsfähig. Der Nachweis der Chlamydien wird in der Regel per Überweisung von einem Laborarzt durchgeführt. Die Entnahme von Zellmaterial aus der Endozervix nach Nr. 01818 führt dagegen der die Untersuchung veranlassende Arzt durch – und das kann auch ein Hausarzt sein, wenn dieser eine Genehmigung zur Entnahme des Endozervikalabstrichs hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig