03.07.2009 | EBM 2009
Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis: Wie hoch ist der Zuschlag zum RLV?
Frage: „Wir sind ein Medizinisches Versorgungszentrum mit den Fachrichtungen Diabetologie, Kardiologie, Hausärztliche Versorgung (Allgemeinmediziner + hausärztlicher Internist) sowie Ophthalmologie. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Diabetologie und Kardiologie im Sinne des RLV als fachärztliche Internisten gewertet werden und wir damit als drei Fachgruppen (Hausärzte, Internisten, Augenarzt) zählen und somit der Zuschlag für unser MVZ 15 Prozent beträgt?“
Antwort: In Ihrem konkreten Fall kommt es entscheidend darauf an, aus welchem EBM-Kapitel bzw. Abschnitt (Kapitel 13) der Diabetologe abrechnet. Nimmt der Diabetologe an der hausärztlichen Versorgung teil, rechnet er also die Versichertenpauschalen aus dem Kapitel 3 ab, zählt die Diabetologie nicht als gesonderte Arztgruppe mit der Folge, dass der RLV-Zuschlag für drei Arztgruppen (Augenarzt, Hausärzte, Kardiologen) 15 Prozent beträgt.
Ist der Diabetologe als fachärztlicher Internist ohne Schwerpunkt eingestuft mit Abrechnung der Grundpauschalen 13210 ff ., sind im MVZ vier Arzt- bzw. Schwerpunktgruppen vertreten mit der Folge, dass der RLV-Zuschlag 20 Prozent beträgt. Entsprechendes gilt bei Zuordnung des Diabetologen zur Gruppe der Facharztinternisten mit (Versorgungs-)Schwerpunkt Endokrinologie und Abrechnung der Grundpauschalen nach den Nrn. 13340 ff.
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