03.07.2009 | EBM 2009
Leistungen zur Behandlung von HIV-/AIDS-Patienten seit 1. Juli neu im EBM
Die Behandlung von HIV-/AIDS-Patienten erfolgt überwiegend in spezialisierten Schwerpunktpraxen. Besonders in Großstädten, beispielsweise Berlin, sind auch Hausärzte an der ambulanten Behandlung von HIV-/AIDS-Patienten beteiligt. Die Vergütung dieser vergleichsweise aufwendigen Behandlung von HIV-Infizierten erfolgte bisher über regionale Sonderverträge, da im EBM keine speziellen Abrechnungspositionen vorhanden waren.
Nunmehr hat der Bewertungsausschuss am 17. Juni 2009 beschlossen, für Leistungen der spezialisierten Versorgung HIV-infizierter Patienten mit Wirkung zum 1. Juli 2009 einen neuen Abschnitt 30.10 in der EBM aufzunehmen. Damit gibt es ab dem 3. Quartal 2009 bundesweit einheitliche Vergütungsgrundsätze.
Abrechnungsvoraussetzungen
Der neue Abschnitt 30.10 enthält drei Gebührenpositionen: die Zusatzpauschale Nr. 30920 sowie zwei Zuschlagspositionen Nrn. 30922 und 30924. Diese Gebührenpositionen können nur von dem „behandlungsführenden“ Arzt abgerechnet werden.
Weitere Abrechnungsvoraussetzung ist eine spezielle Genehmigung durch die KV nach der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS. Diese befindet sich derzeit in der Endabstimmung und soll ebenfalls zum 1. Juli 2009 in Kraft treten.
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