· Fachbeitrag · EBM 2019
Neue Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ab 01.09.2019
| Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme von Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in den EBM beschlossen ‒ eine weitere Vorgabe aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ab 01.09.2019 kann die PrEP bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden. |
Allgemeines
Die neuen Leistungen zur PrEP finden sich im neuen Abschnitt 1.7.8 des EBM mit den Nrn. 01920 bis 01936. Die Nrn. 01920 bis 01922 beinhalten die Beratung sowie die Einleitung und Kontrolle einer HIV-Präexpositionsprophylaxe. Mit den Nrn. 01930 bis 01936 werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Laboruntersuchungen abgerechnet.
MERKE | Voraussetzung für die Abrechnung der Nrn. 01920 bis 01922 ist eine spezielle Abrechnungsgenehmigung. Wie man diese erhält, ist in einer Qualitätssicherungsvereinbarung von KBV und Krankenkassen geregelt, in der sich die Einzelheiten zum anspruchsberechtigten Personenkreis und den Qualifikationsvoraussetzungen finden ‒ Details dazu auf Seite 11 dieser Ausgabe. |
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