01.04.2010 | EBM 2010
Änderung EBM-Nr. 33061 zum 1. Juli: Geringere Anforderungen
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die Leistungslegende der Nr. 33061 geändert. Die Leistungslegende lautet ab Quartal 3/2009 wie folgt:
Neue Leistungslegende Nr. 33061
„Sonografische Untersuchung der extremitätenver- und/oder entsorgenden Gefäße mittels CW-Doppler-Verfahren an mindestens drei Ableitungsstellen je Extremität“. |
Damit ist für die Abrechnung der Nr. 33061 nicht mehr die Untersuchung der venösen und arteriellen Strömungsverhältnisse erforderlich. Vielmehr ist die alleinige Untersuchung der venösen bzw. der arteriellen Strömungsverhältnisse zum Ansatz dieser Gebührenordnungsposition ausreichend.
Die Bewertung der EBM-Nr. 33061 ist mit 305 Punkten bzw. 10,69 Euro unverändert geblieben.
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