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  • 01.04.2010 | EBM 2010

    Neubewertung der Versichertenpauschalen zum 1. Juli 2010

    Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2010 die Bewertungen der haus- und kinderärztlichen Versichertenpauschalen geändert:  

     

    • Die pädiatrischen Versichertenpauschalen für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach den EBM-Nrn. 03110, 03120, 04110 und 04120 wurden um 190 Punkte (EBM-Nrn. 03110 und 04110) bzw. 95 Punkte (EBM-Nrn. 03120 und 04120) angehoben.
    • Im Gegenzug wurden die Bewertungen der Versichertenpauschalen für Versicherte vom 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 59. Lebensjahr um 20 Punkte (EBM-Nrn. 03111 und 04111) bzw. um 10 Punkte (EBM-Nrn. 03121 und 04121) abgesenkt.

     

    Gegenüberstellung Versichertenpauschalen alt - neu

    EBM-Nr.  

    Bewertung bis 1. Juli  

    Bewertung ab 1. Juli  

    03110  

    1.000 Punkte  

    1.190 Punkte  

    03111  

    900 Punkte  

    880 Punkte  

    03120  

    500 Punkte  

    595 Punkte  

    03121  

    450 Punkte  

    440 Punkte  

    04110  

    1.000 Punkte  

    1.190 Punkte  

    04111  

    900 Punkte  

    880 Punkte  

    04120  

    500 Punkte  

    595 Punkte  

    04121  

    450 Punkte  

    440 Punkte  

    Die Versichertenpauschalen für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr nach den EBM-Nrn. 03112, 03122, 04112 und 04122 sind unverändert geblieben. Gleichzeitig wurden die Prüfzeiten der Versichertenpauschalen nach den EBM-Nrn. 03110, 03111, 04110 und 04111 wie folgt geändert:  

     

    Gegenüberstellung Prüfzeiten alt - neu

    EBM-Nr.  

    Prüfzeit bis 1. Juli  

    Prüfzeit ab 1. Juli  

    03110  

    22 Minuten  

    26 Minuten  

    03120  

    11 Minuten  

    13 Minuten  

    04110  

    22 Minuten  

    26 Minuten  

    04120  

    11 Minuten  

    13 Minuten  

    Dem Vernehmen nach sind diese Änderungen auf die unterschiedlichen Auswirkungen der Pauschalierung und Neubewertung durch die EBM-Reform 2008 im hausärztlichen Versorgungsbereich zurückzuführen. Von diesen Änderungen dürften daher in erster Linie die Kinder- und Jugendärzte profitieren.