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  • 04.03.2011 | EBM 2011

    EBM-Nrn. 01955 und 01956 bei der Behandlung Opiatabhängiger

    Seit Oktober 2010 wird die diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den EBM-Nrn. 01955 und 01956 abgerechnet. Die EBM-Nr. 01955 ist je Behandlungstag nur einmal abrechnungsfähig und mit 765 Punkten (26,81 Euro) bewertet. Die Versichertenpauschale ist neben dieser neuen Leistung nicht berechnungsfähig. Mit 470 Punkten (16,47 Euro) ist die Leistung nach der EBM-Nr. 01956 als Zuschlag für de Behandlung an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. abrechenbar. Als Zuschlag für das therapeutische Gespräch kann neben der EBM-Nr. 01955 die EBM-Nr. 01952 abgerechnet werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 2 | ID 142769