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  • 07.10.2008 | EBM-Änderungen 2009

    Entwicklungsdiagnostik/-therapie: Ab 2009 wieder einzelleistungsbezogene Vergütung

    Mit Inkrafttreten der EBM-Reform 2008 wurden die Leistungen der Entwicklungsdiagnostik und -therapie nach den EBM-Nrn. 03350 bis 03352 und 04350 bis 04354 in die Versichertenpauschalen einbezogen und sind daher nicht mehr als Einzelleistung berechnungsfähig. Zum 1. Januar 2009 werden diese Leistungen wieder aus den Versichertenpauschalen ausgegliedert und als eigenständige Leistungsposition in den EBM übernommen. Somit sind ab dem 1. Januar 2009 für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner wieder folgende Leistungspositionen berechnungsfähig:  

     

    Ab 2009 wieder berechnungsfähige Positionen

    EBM-Nr.  

    Leistungslegende  

    Punkte  

    03350  

    Orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Neugeborenen, Säuglings oder Kleinkindes oder Kindes  

    270  

    03351  

    Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung eines Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen  

    470  

    03352  

    Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01712 bis 01720 und 01723 für die Erbringung des Inhalts der Gebührenordnungspositionen 03350 und/oder 03351 bei pathologischem Ergebnis einer Kinderfrüherkennungs- bzw. Jugendgesundheitsuntersuchung  

    205  

    04350  

    Untersuchung und Beurteilung der funktionellen Entwicklung eines Säuglings, Kleinkindes oder Kindes bis zum vollendeten 6. Lebensjahr  

    480  

    04351  

    Orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Säuglings, Kleinkindes oder Kindes  

    270  

    04352  

    Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen mit Störungen im Bereich der Koordination, Visomotorik, der kognitiven Wahrnehmungsfähigkeit unter Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte  

    605  

    04353  

    Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung eines Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen  

    470  

    04354  

    Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01712 bis 01720 und 0123 für die Erbringung des Inhalts der Gebührenordnungspositionen 04351 und/ oder 04353 bei pathologischem Ergebnis einer Kinderfrüherkennungs- bzw. Jugendgesundheitsuntersuchung  

    205  

    Eine entsprechende Abwertung der hausärztlichen Versichertenpauschalen als Folge dieser Ausgliederung ist dem Vernehmen nach nicht vorgesehen.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 122034