03.12.2008 | EBM-Änderungen
EBM-Änderungen für Kinderärzte mit Schwerpunkt bzw. Zusatzweiterbildung
Für Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2009 die Aufnahme der Nr. 04439 für die Elektronystagmo-/Okulographie, Blindreflexprüfung in den EBM beschlossen. Die Nr. 04439 ist mit 355 Punkten bewertet und einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Neben dem Zuschlag zu den Versichertenpauschalen nach Nr. 04212 sowie neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 4.4.1, 4.4.3 und 4.5 kann die Nr. 04439 nicht berechnet werden.
Darüber hinaus wurden ebenfalls zum 1. Januar 2009 Nachsorgepauschalen bei Organtransplantation in die Abschnitte 4.5.1 und 4.5.2 aufgenommen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 8 | ID 123179