09.05.2011 | Extrabudgetäre Leistungen
Mengenbegrenzung für extrabudgetäre Leistungen - Weitere KV-Regelungen
„Abrechnung Aktuell“ berichtete in der letzten Ausgabe über die in drei KVen getroffenen Vereinbarungen zur Mengenbegrenzung für extrabudgetäre Leistungen. Zahlreiche Leser fragten zwischenzeitlich an, ob bereits weitere Vereinbarungen vorlägen. Im Folgenden erhalten Sie daher einen Überblick über acht neue KV-Regelungen.
KV Berlin
Von einer Mengenbegrenzung betroffen sind in Berlin unter anderem belegärztliche Leistungen, alle Leistungen des ambulanten Operierens (Kap. 31 EBM), die kurative Koloskopie, Strahlentherapie und die Leistungen der Reproduktionsmedizin.
Für diese Bereiche gilt eine Ausgabenobergrenze in Höhe des jeweiligen Quartals des Jahres 2010, erhöht um 0,9 Prozent. Dabei werden die betroffenen Leistungsbereiche zu einem Gesamtausgabenvolumen zusammengefasst. Überschreitungen - beispielsweise bei den ambulanten Operationen - können mit Unterschreitungen zum Beispiel bei der Strahlentherapie verrechnet werden. Bei Überschreitung des Gesamtausgabenvolumens erfolgt eine quotierte Vergütung aller Leistungsbereiche.
KV Bremen
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