01.06.2005 | Fallbeispiel
Eigener Patient mit Verletzung im organisierten Notfalldienst
Die Erstversorgung von Wunden sowie kleinere chirurgische Eingriffe gehören trotz aller Spezialisierung in der modernen Medizin weiterhin zu den allgemein notwendigen Grundleistungen in der Praxis des Hausarztes. Insbesondere im organisierten Notfalldienst müssen diese Leistungen relativ häufig erbracht werden. Nachfolgend wird dargestellt, wie die Erstversorgung von Wunden sowie ein kleiner chirurgischer Eingriff abgerechnet werden. Die Besonderheit ist, dass der Notfallpatient ein eigener Patient ist und somit die Folgebehandlung in der eigenen Praxis durchgeführt wird.
ICD-10-GM
Diagnose | ICD-10-GM |
Schnittwunde | T14.1G |
Offene Wunde, Unterarm | S51.9G |
Offene Wunde, Unterschenkel | S81.9G |
Im Rahmen der Wundversorgung war nach den Regelungen des alten EBM bei der Abrechnung auf die Größe der Wunden zu achten. Mit dem neuen EBM hat sich die Systematik der Einteilung der Wundversorgung deutlich geändert: So ist bei der Wundversorgung nicht mehr die Größe der Wunde primär entscheidend für die Wahl der Abrechnungsposition, sondern vielmehr die Art der Wundversorgung und das Alter des Patienten. Für den organisierten Notfalldienst gelten zudem seit dem 1. April 2005 eigene Abrechnungsbestimmungen.
Der Fall
Ein 11-jähriger Junge wird am Sonntag gegen 11.30 Uhr im organisierten Notfalldienst vorstellig. Bei der Aufnahme stellt sich heraus, dass es sich um einen eigenen Patienten des diensthabenden Hausarztes handelt.
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