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  • 05.07.2010 | Fallbeispiel

    Post-operative Behandlung im Praxisalltag

    Das Kapitel 31 des EBM umfasst unter anderen die Gebührenordnungspositionen für präoperative Diagnostik und postoperative Behandlung. Dies gilt für ambulante Operationen nach § 115 b SGB V. Dieses Kapitel umfasst insgesamt sechs Abschnitte:  

     

    • 31.1 Prä-operative Leistungen
    • 31.2 Operative Leistungen
    • 31.3 Postoperative Überwachung
    • 31.4 Postoperative Behandlung
    • durch den Operateur
    • auf Überweisung
    • 31.5 Anästhesien
    • 31.6 Orthopädisch-chirurgisch-konservative GOPs

     

    Für Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich sind vor allem die Abschnitte 31.1 und 31.4 von Bedeutung. Die prä-operative Untersuchung wurde anhand des Fallbeispiels in „Abrechnung aktuell“, Ausgabe 6/2010, S. 18 ff. dargestellt.  

     

    Die postoperative Behandlung unterteilt sich in zwei Abschnitte: Die postoperative Behandlung durch den Operateur und die postoperative Behandlung - durch einen per Überweisung mit Zielauftrag - beauftragten Arzt. Für die postoperative Behandlung auf Überweisung muss der Operateur einen Überweisungsschein ausstellen, auf dem der OPS-Code und das OP-Datum vermerkt sein müssen. Neben
    Nr. 31600 EBM für die postoperative Behandlung durch den Hausarzt (hausärztlicher Versorgungsbereich) im Auftrag des Operateurs ist der Konsultationskomplex nach Nr. 01436 EBM berechnungsfähig. Daneben wird auch der postoperative Behandlungskomplex nach Nr. 31600 EBM außerhalb des RLV und außerhalb der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) honoriert.