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  • 01.01.2006 | Fallbeispiel

    Refluxösophagitis: Diagnose, Therapie und Abrechnung

    Weihnachtszeit und Jahreswechsel – das ist ein Zeitraum, in dem viele Menschen Belastungen ausgesetzt sind, die auf Magen und Darm schlagen können. Zum einen ist da der Weihnachtstrubel, den so mancher als stressig empfindet; zum anderen wird auch gern dem Alkohol und Nikotin mehr zugesprochen als sonst üblich und die vielen verführerischen Köstlichkeiten während der Festtage tun ein Übriges dazu, dass Magen und Darm unter Dauerbelastung steht! Da kann es schon mal vorkommen, dass Magensäure zurück in die Speiseröhre fließt und sich die gereizte Schleimhaut in der Speiseröhre dann durch Sodbrennen bemerkbar macht.  

     

    Sodbrennen ist weit verbreitet. Mit dem Begriff „gastroösophageale Refluxösophagitis“ werden all jene Symptome zusammengefasst, die durch die Einwirkung des sauren Magensaftes auf die Ösophagusschleimhaut hervorgerufen werden. Etwa 50 bis 60 Prozent der Bundesbürger leiden darunter und etwa 10 Prozent haben eine behandlungsbedürftige Refluxkrankheit. Nach epidemiologischen Erhebungen haben Refluxerkrankungen der Speiseröhre in den letzten Jahren extrem zugenommen. Das liegt nicht zuletzt auch an den sich ändernden Ernährungsgewohnheiten: „Zu viel, zu fett, zu süß!“ Während früher vorwiegend Männer unter dieser Krankheit litten, sind inzwischen Frauen und Männer nahezu gleich häufig betroffen.  

     

    Sodbrennen wird von den meisten Menschen lediglich als Befindlichkeitsstörung angesehen – lästig, aber nicht wirklich schlimm. In vielen Fällen mag dies stimmen, in einigen aber eben nicht, denn Sodbrennen kann schwerwiegende Folgen bis hin zum Barrett-Karzinom nach sich ziehen! Deshalb ist das gezielte diagnostische und therapeutische Vorgehen äußerst wichtig.  

     

    ICD-10-GM*

    Diagnose  

    ICD-10 

    Sodbrennen  

    R12  

    Ösophagitis  

    K20  

    Refluxösophagitis  

    K21.0  

    Refluxkrankheit, gastroösophageal  

    K21.9  

    Ösophaguserosion  

    K22.1  

    Ösophagusulcus  

    K22.1  

    Bösartige Neubildung des Ösophagus  

    C15.9  

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach ... zwingend vorgeschrieben. Die Lokalisationsangabe ist fakultativ: R = rechts, L = links, B = beidseits.  

    Der Fall