07.10.2008 | Früherkennungsuntersuchungen
Dokumentationen müssen bei den KVen nicht mehr eingereicht werden
In der Ausgabe vom Juli 2008 hatten wir im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a bereits darüber informiert, dass die Übersendung der Durchschläge der Dokumentationen über die durchgeführten Kinderfrüherkennungsuntersuchungen nicht mehr erforderlich ist. Inzwischen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine gleichlautende Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien, der Richtlinien der Jugendgesundheitsuntersuchung sowie der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien beschlossen und damit den Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen verringert. Dieser Beschluss ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 4. September 2008 in Kraft getreten.
Somit müssen auch die Dokumentationen der Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen, der Jugendgesundheits-Untersuchung sowie der Gesundheitsuntersuchung nicht mehr bei den KVen eingereicht werden. Mittelfristig ist eine Umstellung der Dokumentation auf elektronische Verfahren vorgesehen. An dem Inhalt der Dokumentation als solches hat sich jedoch nichts geändert.