01.11.2002 · Fachbeitrag · Gerichtskosten
So nutzen Sie Ihr Recht auf Klage auch nach der Gebührennovelle im Sozialgerichtsgesetz
| Seit dem 2. Januar 2002 sind neu eingeleitete Gerichtsverfahren mit Vertragsärzten gemäß § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) kostenpflichtig. Kostenlos bleiben Sozialgerichtsverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen - zum Beispiel für Sozialhilfeempfänger, Hinterbliebenen-Leistungsempfänger, Behinderte etc. Grundlage dieser Veränderung ist die Novellierung des Verfahrens- und Gerichtskostenrechts. Die Details dazu stehen im sechsten Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (6.SGG-ÄndG). Allerdings: Befürchtungen, nach denen gleichzeitig auch das Beschreiten des Rechtsweges gänzlich erschwert worden sei, sind falsch. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig