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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Gerichtskosten

    So nutzen Sie Ihr Recht auf Klage auch nach der Gebührennovelle im Sozialgerichtsgesetz

    | Seit dem 2. Januar 2002 sind neu eingeleitete Gerichtsverfahren mit Vertragsärzten gemäß § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) kostenpflichtig. Kostenlos bleiben Sozialgerichtsverfahren nur in wenigen Ausnahmefällen - zum Beispiel für Sozialhilfeempfänger, Hinterbliebenen-Leistungsempfänger, Behinderte etc. Grundlage dieser Veränderung ist die Novellierung des Verfahrens- und Gerichtskostenrechts. Die Details dazu stehen im sechsten Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (6.SGG-ÄndG). Allerdings: Befürchtungen, nach denen gleichzeitig auch das Beschreiten des Rechtsweges gänzlich erschwert worden sei, sind falsch. |