01.05.2000 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform 2000
Der Hausarzt-EBM lässt auf sich warten
| Das Gesundheitsreformgesetz sieht im § 87 Abs. 2a SGB V vor, dass diejenigen Leistungen, die nur für Ärzte in der hausärztlichen Versorgung berechnungsfähig sein sollen, bis zum 31. März 2000 im EBM festgelegt werden. Diese Frist hat der Bewertungsausschuss nicht einhalten können. Dem Vernehmen nach soll der „Hausarzt-EBM“ jedoch bis Mitte dieses Jahres beschlossene Sache sein. |
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