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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform 2000

    Ein Gesetz aus Bruchstücken soll den Hausarzt als Lotsen etablieren

    | Mit Schadenfreude mag mancher das Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren zur GKV-Gesundheitsreform 2000 verfolgt haben. Nach der Ablehnung des Entwurfs im Bundesrat hat die Bundesregierung die Teile aus dem Gesetzesvorhaben herausgelöst, die nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen, und schon war es da: das „GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000“. Vieles davon war allerdings schon von Anfang an so vorgesehen. Auf einige Aspekte dieses Gesetzes-Torsos, die sich nachhaltig auf die hausärztliche Versorgung und Vergütung auswirken werden, weisen wir nachfolgend hin. |