Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Terminservice- und Versorgungsgesetz: Was bringt es Ärzten und Patienten Neues?

    von Bertram F. Koch, Justiziar der Ärztekammer Westfalen-Lippe a.D., Of Counsel, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) zielt in erster Linie darauf ab, Wartezeiten auf Arzttermine für gesetzlich Krankenversicherte zu verkürzen und die ärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Inhalte des geplanten TSVG. Die Neuregelungen könnten/sollen am 01.05.2019 in Kraft treten. Der Kabinettsentwurf ist vom Bundestag am 13.12.2018 bereits in 1. Lesung beraten worden, der Bundesrat hat allerdings noch Änderungsvorschläge, vor allem das MVZ betreffend. |

    1. Ziel der Regelungen

    Das in der Gesetzesbegründung so bezeichnete „Sofortprogramm“ zielt darauf ab,

     

    • allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermöglichen, indem Wartezeiten auf Haus-, Kinder- und Facharzttermine verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden;