01.02.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform
"Chronikerregelung" wurde beschlossen
| Mit der Gesundheitsreform wurde festgelegt, dass "Chroniker" ab 2004 im Laufe eines Kalenderjahres mit Zuzahlungen nur in Höhe bis zu 1 Prozent ihres Bruttojahresverdienstes belastet werden dürfen, andere Patienten bis zu 2 Prozent. Wer aber zählt zu den "chronisch Kranken"? Diese Frage schlug nach dem In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform am 1. Januar 2004 hohe Wellen und wurde in den Medien breit diskutiert. Wohl nicht zuletzt dieser öffentliche Druck führte dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seinen Gesetzesauftrag nach § 62 SGB V, einen Beschluss zur Definition "schwerwiegender chronischer Krankheiten" zu fassen, schnell umgesetzt hat: Der Beschluss wurde am 22. Januar getroffen und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2004. |
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