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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · GOÄ - Allgemeine Bestimmungen

    Informieren Sie Ihre Patienten über die Rechnungslegung durch einen extern beauftragten Kollegen!

    | Häufig ist es erforderlich, Leistungen von extern beauftragten Kollegen erbringen zu lassen (zum Beispiel Laborarzt oder Zytologe). Die Patienten sind dann erstaunt, dass sie von diesen Kollegen eine Rechnung bekommen ("... ich war nicht bei diesem Arzt ..."). Was viele nicht wissen: Der Patient kann die Zahlung verweigern, wenn Sie ihn nicht über die gesonderte Rechnungslegung der Kollegen informiert haben. |