01.09.2002 · Fachbeitrag · GOÄ-Abrechnung
Der Behandlungsfall: Fristen und Fakten, die Sie kennen müssen
| Täglich behandeln Sie in der Praxis zig Patienten. Wie aber ist der einzelne kranke Patient, der Fall, definiert? Nach der GOÄ ist ein Behandlungsfall die „Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes“. Angenommen, Sie beginnen eine Behandlung wegen eines Lumbago am 14. August 2002. Fängt ein neuer Behandlungsfall dann für Sie am 1. September, 13. September, 14. September oder am 15. September 2002 an? Um diese Fragen wurden tatsächlich schon mehrere Prozesse geführt. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Auslegungsfrage der GOÄ: Im Gegenteil, es besteht eindeutige Rechtssicherheit. |
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