01.07.1997 · Fachbeitrag · Gutachten und Befundberichte für die gesetzliche Rentenversicherung:
Seit dem 1. Juli müssen Sie nach dem ZSEG abrechnen!
| Bisher wurden Ihre Gutachten und Befundberichte für die gesetzliche Rentenversicherung - zum Beispiel Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und Landesversicherungsanstalten (LVA) - nach der Honorarvereinbarung der Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) vergütet. Die Vereinbarung ist im Juni ausgelaufen und wurde nicht mehr erneuert. Für eine neue Vereinbarung wäre nötig gewesen, die Gutachtenpauschalen erheblich anzuheben. Bisher wurden nämlich die neben Gutachtenpauschalen berechenbaren Sonderleistungen nach der alten GOÄ vergütet, und die Umstellung auf die neue GOÄ hätte wegen der Absenkung der Honorare für die neben der Gutachtenpauschale berechenbaren “technischen” Leistungen einen starken Honorarrückgang bewirkt. Dies wollte der VDR “einfahren”, nicht aber die erforderliche Kompensation vornehmen. |
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