Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.08.2008 | Häusliche Krankenpflege

    Versorgungsangebot erweitert

    Zum 11. Juni 2008 ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Änderungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien in Kraft getreten. Danach können pflegebedürftige Patienten ab sofort auch außerhalb ihres Haushalts und ihrer Familie an anderen geeigneten Orten, beispielsweise in Schulen, Kindergärten, betreuten Wohnformen oder am Arbeitsplatz, häusliche Krankenpflege als Leistung der GKV erhalten. Darüber hinaus haben Versicherte mit einem sehr hohen Versorgungsbedarf in Pflegeeinrichtungen – beispielsweise dauerbeatmete Menschen jetzt Anspruch auf Kostenübernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die GKV, und zwar zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ferner kann eine Häusliche Krankenpflege jetzt auch durch den Krankenhausarzt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verordnet werden. Den vollständigen Beschluss des G-BA finden Sie wie immer im Internet unter www.g-ba.de.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 16 | ID 120960