01.04.2002 · Fachbeitrag · Hausarztvertrag
Die Übergangsfrist für fachärztliche Leistungen läuft Ende 2002 aus: Was kommt danach?
| Im Vertrag über die hausärztliche Versorgung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 1994 festgelegt, dass bestimmte Leistungen des EBM dem fachärztlichen Versorgungsbereich zugerechnet werden. Ärzte, die dem hausärztlichen Versorgungsbereich angehören, können die aufgelisteten fachärztlichen Leistungen im Rahmen der Übergangsregelung nur noch bis zum 31. Dezember 2002 abrechnen. Dies gilt aber auch nur dann, wenn die Leistungen des fachärztlichen Versorgungsbereichs bereits früher erbracht und abgerechnet wurden. |
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