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  • 04.02.2009 | Honorarreform 2009

    Regelleistungsvolumina: Aktueller Stand und geplante Änderungen

    In Ausgabe 1/2009 hatten wir die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Fallwerte für das Regelleistungsvolumen (RLV) veröffentlicht. Inzwischen liegen uns - mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern - die RLV-Fallwerte aus allen KVen vor. Darüber hinaus gibt es im Zusammenhang mit der Berechnung des RLV zwei weitere wichtige Entwicklungen: Zum einen erhalten die KVen mehr Spielraum, um bei durch die Honorarreform bedingte Honorarverwerfungen gegensteuern zu können, zum anderen ändern sich die Berechnungsgrundlagen für die individuellen RLV möglicherweise ab dem 1. Juli. Details dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.  

    Die aktuellen RLV-Fallwerte

    In der nachfolgenden Übersicht haben wir die für das 1. Quartal 2009 bekannt gegebenen RLV-Fallwerte zusammengestellt.  

     

    RLV-Fallwerte für das Quartal 1/2009

    KV  

    RLV-Fallwert Hausärzte  

    RLV-Fallwert  

    Kinder-und
    Jugendärzte
     

    Baden-Württemberg 1)  

    35,77 Euro  

    31,80 Euro  

    Bayern  

    42,73 Euro  

    37,96 Euro  

    Berlin  

    35,67 Euro  

    31,47 Euro  

    Brandenburg  

    40,53 Euro  

    34,57 Euro  

    Bremen  

    37,08 Euro  

    35,96 Euro  

    Hamburg  

    39,89 Euro  

    35,38 Euro  

    Hessen  

    38,18 Euro  

    34,29 Euro  

    Niedersachsen  

    44,39 Euro  

    40,61 Euro  

    Nordrhein  

    35,68 Euro  

    29,93 Euro  

    Rheinland-Pfalz  

    40,34 Euro  

    33,98 Euro  

    Saarland  

    40,08 Euro  

    34,55 Euro  

    Sachsen  

    38,25 Euro  

    30,76 Euro  

    Sachsen-Anhalt 1)  

    37,94 Euro  

    31,06 Euro  

    Schleswig-Holstein  

    37,57 Euro  

    33,39 Euro  

    Thüringen  

    40,81 Euro 2)
    37,88 Euro 3)  

    28,36 Euro  

    Westfalen-Lippe  

    32,43 Euro  

    29,34 Euro  

    1) Fallwert laut „www.facharzt.de“  

    2) Allgemeinärzte  

    3) Hausärztliche Internisten  

     

    Besonderheit in Baden-Württemberg

    Eine Besonderheit gilt in Baden-Württemberg: Dort erhalten Hausärzte zusätzlich zu den Fallwertzuschlägen für Sonographie, Psychosomatik etc. weitere Zuschläge zum Regelleistungsvolumen für  

    • Allergologie in Höhe von 1,30 Euro je Fall,
    • Phlebologie in Höhe von 1,09 Euro je Fall,
    • Schmerztherapie in Höhe von 15,41 Euro je Fall.