01.12.2005 | Honorarverteilung
Regelleistungsvolumen: Was kommt zum 1. Januar 2006?
Zeitgleich mit der Einführung des EBM 2000plus zum 1. April 2005 haben die KVen ihre Honorarverteilungsregelungen mehr oder weniger an die neue Gebührenordnung angepasst. Nicht alle haben dabei den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regeleistungsvolumen umgesetzt: Der Beschluss enthielt nämlich eine so genannte „Öffnungsklausel“. Zitat: „Sofern in einer Kassenärztlichen Vereinigung zum 31.03.2005 bereits Steuerungsinstrumente vorhanden sind, die in ihren Auswirkungen mit der gesetzlichen Regelung in § 85 Abs. 4 SGB V (Regelleistungsvolumen) vergleichbar sind, können diese bis zum 31.12.2005 fortgeführt werden, wenn die Verbände der Krankenkassen auf Landesebene das Einvernehmen hierzu herstellen.“
Dem Vernehmen nach plant der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2006 keine Änderung – was de facto auf eine Verlängerung der „Öffnungsklausel“ hinausläuft. Die KVen können also ihre bis Ende des Jahres geltenden Honorarverteilungsregelungen auch ohne Regelleistungsvolumen im nächsten Jahr fortführen.
In einigen KVen dürfte es aber dennoch in 2006 zu Änderungen kommen: Die „Fusions-KVen“ Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben angekündigt, die bisherigen regional unterschiedlichen Honorarverteilungsregelungen zu vereinheitlichen.
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