01.04.2008 | Honorarverteilung
Weiterhin Zuschlag zu RLV für Gemeinschaftspraxen in einigen KVen
Im Vergleich zum EBM 2000plus sind fachgleiche Gemeinschaftspraxen, beispielsweise zwischen zwei Hausärzten, schlechter gestellt. Der Zuschlag von 60 Punkten auf den Ordinationskomplex für Gemeinschaftspraxen ist im neuen EBM 2008 entfallen.
In einigen Honorarverteilungsverträgen (HVV) werden jedoch auch in 2008 Gemeinschaftspraxen begünstigt. So sieht der Beschluss des Bewertungsausschusses zu den Regelleistungsvolumina (RLV) vom Dezember 2007 unverändert auch für 2008 einen Aufschlag von 130 Punkten auf die Fallpunktzahl für Gemeinschaftspraxen (neuer Begriff: Berufsausübungsgemeinschaften) und Praxen mit angestellten Ärzten vor. Diese Regelung haben beispielsweise die KVen Niedersachsen und Baden-Württemberg übernommen. Auch die KV Hessen beabsichtigt, in ihrem Honorarverteilungsvertrag die Zuschlagsregelung für Gemeinschaftspraxen fortzusetzen. Die meisten KVen haben jedoch auf Sonderregelungen für Gemeinschaftspraxen verzichtet.
Allerdings ist zu erwarten, dass mit der für 2009 vorgesehenen Neustrukturierung der ärztlichen Vergütung bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden. Wie diese aussehen werden, wird sich erst nach Sommerpause entscheiden. Wir werden wieder berichten.