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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Impfempfehlungen

    Impfungen gegen Tuberkulose bald keine Kassenleistung mehr

    | Nach den aktuellen Aussagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird die Impfung gegen Tuberkulose mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff nicht mehr empfohlen. Da nach den Impfvereinbarungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel die von der STIKO empfohlenen Impfungen - soweit diese im Inland sinnvoll sind - grundsätzlich abgerechnet werden können, wird die geänderte Aussage Konsequenzen haben. Es ist deshalb davon auszugehen, daß die Impfvereinbarungen mit den Primär- und Ersatzkassen entsprechend angepaßt werden. Das bedeutet, daß die Impfung gegen Tuberkulose kurzfristig aus dem Katalog der durchzuführenden Schutzimpfungen herausgenommen werden wird. Eine Abrechnungsmöglichkeit zu Lasten der GKV ist dann nicht mehr gegeben. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Hinweise der für Ihren Praxissitz zuständigen KV. |