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  • 01.04.2005 | Integrierte Versorgung

    Hausärztevertrag der BEK: Für und Wider einer Teilnahme

    An dem zwischen dem Hausärzteverband und der Barmer Ersatzkasse (BEK) geschlossenen Hausärztevertrag – genauer am „Vertrag zur Integrierten Versorgung durch Hausärzte und Hausapotheken“ – scheiden sich die Geister. Landauf landab veröffentlichen verschiedene Interessengruppen Aufrufe für und wider den Vertrag. Zeit für „Abrechnung aktuell“, ebenfalls eine Analyse zu erstellen.  

    Das bringt der Hausärztevertrag dem Arzt finanziell

    Mit der Teilnahme am Hausärztevertrag sind für Ärzte folgende finanziellen Vorteile verbunden:  

     

    • eine einmalige Einschreibepauschale von 15,30 Euro für jeden Patienten
    • im ersten Jahr eine Integrationspauschale von 5,10 Euro je Quartal, also maximal 20,40 Euro pro Jahr
    • für jedes weitere Jahr eine zweite Integrationspauschale in Höhe von 20,40 Euro
    • einmal jährlich bei Patienten über 35 Jahren 35,70 Euro für einen Präventions-Check
    • für die Behandlung von Patienten, die in ein DMP eingeschrieben sind, je Quartal 5,10 Euro, also maximal 20,40 Euro
    • eventuell zusätzliche Gelder aus den erzielten Einsparungen

     

    Darüber hinaus bietet der Vertrag Schutz vor Regressen bei Überschreitung des Arzneimittelbudgets. Zitat aus dem Vertrag: „Sollte es durch die Umsetzung dieser Maßnahmen zu einer Konzentration des Verordnungsvolumens auf einen teilnehmenden Hausarzt kommen und dies zu einem Verfahren im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen, werden die Auswirkungen aus diesem Vertrag als Praxisbesonderheit berücksichtigt.“  

    Diese Aufgaben muss der Arzt erfüllen

    Allerdings bringt der Hausarztvertrag auch etliche Pflichten mit sich. Im Einzelnen muss der Arzt folgende Aufgaben erfüllen: