01.06.1998 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Abrechnungstip: Impfungen nicht vergessen!
| Zu den Leistungen, die nicht budgetiert sind, gehören die Impfungen. Es gibt für Impfungen nur zwei Ziffern, nämlich die Nr. 8900 für die erste Impfung und die Nr. 8901 für jede weitere Impfung in derselben Sitzung, auch für Schluckimpfungen (nur in wenigen KV-Bereichen gibt es bei den Primärkassen noch die alten Nrn. 8900 bis 8926). Damit sind Schutzimpfungen gegen folgende Infektionskrankheiten eingeschlossen: Diphtherie, FSME, Hepatitis A und B (zumindest für Kinder und Jugendliche), Influenza, Masern, Mumps, Pertussis, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Tuberkulose und Erkrankungen durch Haemophilus influenzae b sowie durch Pneumokokken. Wenn möglich soll Kombinationsimpfstoffen der Vorzug gegeben werden. |
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