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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Auswärtige Betreuung von geistig Behinderten - sinnvoll und lukrativ

    | Hausärzten, Nervenärzten, Psychiatern und Neurologen steht die Abrechnung der vergleichsweise gut bewerteten EBM-Nrn. 14 und 15 (1.800 bzw. 800 Punkte) für die kontinuierliche Betreuung von Demenzkranken und geistig Behinderten in der familiären Umgebung oder in Heimen zur Verfügung. Dies kann verständlicherweise dazu verleiten, eine dieser Gebührenziffern anzusetzen, wenn ein mehr oder weniger dementer oder geistig behinderter Patient im Rahmen seiner familiären bzw. häuslichen Umgebung (= Nr. 14 EBM) oder aber in einem Heim (= Nr. 15 EBM) betreut wird. Nicht immer wird dabei daran gedacht, dass die Abrechnung der Nrn. 14 und 15 EBM an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft ist, die keineswegs vollständig in den Leistungslegenden dieser Positionen beschrieben sind. |