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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Bundesausschuss: Akupunktur keine Kassenleistung!

    | Etwa 10.000 Kassenärzte behandeln ihre Patienten auch mittels Akupunktur und es werden laufend mehr. Nachdem über die Stellung der Akupunktur als vertragsärztliche Leistung in jüngster Zeit viel diskutiert wurde, hat jetzt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 16. Oktober 2000 eine klärende Entscheidung getroffen: Die Akupunktur wird nicht als Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. |