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  • 01.11.2007 | Kassenabrechnung

    Der neue EBM: So rechnen Sie ab dem 1. Januar 2008 ab!

    Es war eine schwere Geburt, aber jetzt steht fest: Zum 1. Januar 2008 tritt der neue EBM in Kraft. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11./12. und 19. Oktober die zwischen KBV und Krankenkassen noch strittigen strukturellen Fragen und die künftige Bewertung der ärztlichen Leistungen entschieden. Dabei konnte sich die KBV mit ihren Forderungen nach einer Berücksichtigung der Umsatzsteuererhöhung und einer Anhebung des kalkulatorischen Arztlohnes im Wesentlichen durchsetzen. Insgesamt resultiert aus diesen Entscheidungen eine im Durchschnitt etwa 10 Prozent höhere Bewertung der Leistungen (in Punkten). „Abrechnung aktuell“ informiert nachfolgend über die für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte wichtigsten Änderungen.  

    Die neuen Versichertenpauschalen

    Kernelemente des EBM 2008 sind die neuen – wie beim derzeitigen Ordinationskomplex – nach Altersgruppen gestaffelten Versichertenpauschalen. In die Versichertenpauschalen einbezogen wurden  

     

    • die hausärztliche Grundvergütung,
    • die versorgungsbereichspezifischen Bereitschaftspauschalen,
    • die Ordinations- und Konsultationskomplexe,
    • die Beratungs- und Erörterungsleistungen,
    • die Laborgrundgebühr Nr. 32000,
    • diverse Einzelleistungen aus den Kapiteln 1, 2, 3 und 4.

     

    Voraussetzung für die Abrechnung der Versichertenpauschalen ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt. Für ausschließlich telefonische Arzt-Patienten-Kontakte gibt es die eigenständige Abrechnungsposition Nr. 01435.  

     

    1. Die „normalen“ Versichertenpauschalen