01.09.2009 | Kassenabrechnung
Diagnostik und Abrechnung bei Verdacht Schweinegrippe neu geregelt
Die Schweinegrippe - Influenza A/H1N1 - hat sich in den letzten Monaten deutlich ausgebreitet. KBV und Krankenkassen haben sich jetzt auf die Vorgehensweise für die Kostenübernahme bei der Diagnostik der sogenannten „neuen Influenza“ bzw. Schweinegrippe verständigt. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fallkonstellationen die Kosten der PCR-Untersuchung bei Verdacht auf eine Infektion mit der Neuen Grippe. Auch der Schnelltest ist in bestimmten Ausnahmefällen GKV-Leistung. Die nachfolgend dargestellte Regelung gilt bereits seit dem 17. August 2009.
Veranlassung und Abrechnung eines PCR-Tests
Ein PCR-Test zur labormedizinischen Abklärung des Vorliegens einer Infektion mit dem A/H1N1-Virus kann zu Lasten der GKV veranlasst und durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Patienten müssen unter Symptomen leiden, die auf ein Vorliegen einer Erkrankung an der neuen Influenza hindeuten und die zu den vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogruppen zählen. Näheres zu den Risikogruppen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.
- Das Ergebnis muss innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome vorliegen und zwischen Probenentnahme und Befundmitteilung dürfen nicht mehr als 24 Stunden liegen.
Bei Patienten mit schweren Erkrankungen kann die Durchführung des Tests auch nach Ablauf von 48 Stunden mit gesonderter Begründung berechnet werden.
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